Folgendermaßen gehst Du vor:
1. Öffne die Rechnung, die gutgeschrieben werden soll
2. Ausgewählte Rechnung duplizieren, durch Klick auf den Button „Kopieren“
Folgende Änderungen nimmst Du nun in der Kopie vor:
1. Betreff ändern in „Rechnungskorrektur zu #alte Rechnungsnummer# vom #Datum der Ursprungsrechnung#
2. Ändere den Status der Rechnung auf „Gutschrift“
3. Schreibe bei Anschreiben PDF: „anbei die Korrekturrechnung zu Ihrer offenen Rechnung, die damit gegenstandslos wird.“
4. In den Rechnungspositionen den VK ins Minus setzen durch Vorzeichen „-“ (Minus)
5. Speichern
6. Versenden
Du musst dann noch den Betreff ändern. So wie oben beschrieben. Du kannst anstatt von „Rechnungskorrektur“ natürlich auch „Gutschrift“ schreiben.
Das sieht zwar etwas komisch aus – aber das hat so seine Berechtigung. Steuerlich gesehen ist eine Gutschrift oder eine Rechnungskorrektur eine Rechnung.
Die Rechnungskorrektur muss eine eigene Rechnungsnummer haben und es muss der Bezug zur ursprünglichen Rechnung gegeben sein. Nur so kann Deine Buchhaltung die beiden Rechnungen gegenrechnen und ebenso auch der Kunde.